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Internetrecht & Abmahnungen wegen Online-Aktivitäten

Geschäftlich oder privat – die Präsenz im World Wide Web ist heute obligatorisch. Doch hinter jeder Ecke des Internet lauern rechtliche Gefahren. Egal, ob sie als Gewerbetreibender das Internet als Verkaufsplattform oder zur Unternehmens-
darstellung nutzen oder sich nach Feierabend in sozialen Netzwerken tummeln, um sich mit Gleichgesinnten auszutauschen, überall auch bei der Nutzung von Facebook, Twitter, YouTube und E-bay oder bei der arglosen Beschäftigung als Blogger muss man auf juristische Fallstricke gefasst sein. Meist wissen die Handelnden nicht einmal, dass sie möglicherweise geltendes Recht verletzten.

Und wer kann sich wirklich sicher sein, mit Texten und Bildern nicht gegen das Persönlichkeitsrecht (u.a. APR ), Teledienstleistungsgesetz ( TDG ), Urheberrecht ( UrhG ), Wettbewerbsrecht (u.a. UWG ) oder Markenrecht zu verstoßen? Vorsicht ist angebracht, denn Abmahnungen wegen entsprechender Verstöße sind heute an der Tagesordnung.

Eine Abmahnung ist lt. Wikipedia "die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen."

Abmahnungen sind meist teuer, Streitwerte in fünfstelliger Größenordnung die Regel. Wir raten deshalb zu Vorsicht bei der Verwendung von Fotos und Texten. Fragen Sie im Zweifel Internetfachleute und ihren Rechtsanwalt. Dies gilt auch für die kritischen Bereiche (AGB, Impressum, Widerrufsrecht und Domainrecht ) insbesondere dann, wenn Sie gewerblich tätig sind und zum Beispiel einen Online-Shop betreiben. Und nehmen Sie unbedingt anwaltliche Hilfe und juristische Rechtsberatung in Anspruch, wenn Sie Abmahnungen erhalten und sich mit den Fragen einer Unterlassungserklärung bzw. Schadenersatz befassen müssen. Beachten Sie bitte: Rechtsberatung im Internet darf nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden.