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So dürfen sich Ärzte auf ihrer Website präsentieren

Berufsrechtliches Werbeverbot und Praxis-Website - ein Problem?

Zwar darf auf der Praxis-Website nicht geworben werden, doch ist es kein Problem, ein umfassendes Informationsangebot online zu stellen.

Mit der Änderung des Teledienstgesetzes (TDG) vom 14.12.2001 sind zahlreiche Regelungen in Kraft getreten, unter deren Beachtung der Internetauftritt für den Arzt erstellt werden muß. § 6 TDG regelt die allgemeinen Informationspflichten für Dienstanbieter. Für Vertragsärzte und -psychotherapeuten gehören in ein vollständiges Impressum folgende Pflichtangaben:

Vertiefende Links

Die trendlog - Praxiswebsite - Referenzen

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